Testung
Für eine ausführliche Diagnosestellung nehme ich mir ausreichend Zeit. Des Weiteren ist es mir wichtig den Kindern und Jugendlichen währenddessen eine positive und spielerische Lernatmosphäre zu vermitteln. Ich möchte ohne Druck die besten Leistungen des Kindes hervorrufen, daher nehme ich mir, bei abklingender Konzentration, mehr Zeit für die nächsten Testungsschritte. Auch während der Testungen arbeite ich viel mit Spielen, da diese Stärken und Schwächen in einem positiven Rahmen hervorheben können. Im Anschluss an die Testung findet ein Elterngespräch statt, in dem die Ergebnisse dargestellt und erläutert werden. Wir überlegen gemeinsam, welche weiteren Schritte notwendig und sinnvoll sind und wie diese realisiert werden können.
Je nach Alter und Vorstellungsgrund kommen folgende Testungsverfahren zur Anwendung:
- Individualisierte Beobachtung und Interpretation der Teilleistungskompetenzen (IBI-TLK)
- Individualisierte Beobachtung und Interpretation der Rechtschreibkompetenzen (IBI-RSK)
- Individualisierte Beobachtung und Interpretation der Rechenkompetenzen (IBI-RK)
- Verfahren zur Überprüfung der Phonologischen Bewusstheit im Vorschulalter (PB-LRS)
- Salzburger Lese-Rechtschreibtest
- Hamburger Schreibprobe
- Stolperwörter Lesetest (STOLLE)
- Pädagogische Beobachtung
- Anamnesebogen
- Eltern-Fragebogen
Gutachtenerstellung
Die Ergebnisse der Testung werden in einem pädagogischen Gutachten zusammengefasst und an die Eltern übergeben. Darin findet sich eine Auflistung der verwendeten Testungsverfahren, eine Ergebniszusammenfassung, eine pädagogische Beobachtung, Berücksichtigung der Anamnesefaktoren, sowie eine Empfehlung für weitere Maßnahmen. Ein pädagogisches Gutachten wird von Schulen und Lehrpersonen anerkannt sofern nicht ein schulpsychologisches Gutachten gefordert wird. Mein Gutachten erfüllt die Kriterien für den sogenannten „Legasthenieerlass“. Dieser gibt LehrerInnen die Möglichkeit, die legastheniespezifischen Fehler von Kindern und Jugendlichen anders zu beurteilen und damit trotz schlechter Rechtschreibleistung positive Noten zu vergeben (wenn alle anderen Kriterien wie Grammatik, Ausdruck und Inhalt positiv beurteilt werden können). Den SchülerInnen ist damit eine Möglichkeit geboten, Zeit zu gewinnen, um die Legasthenie therapeutisch zu verbessern. Deshalb ist die Gültigkeit des Legasthenieerlasses auch an den Nachweis therapeutischer Interventionen gebunden. Sollte der Legasthenieerlass bei einer SchülerIn Anwendung finden, werden im Gutachten auch jene Fehler aufgelistet, die als legastheniespezifisch zu werten sind.
